Jeder Beleg der eingereicht werden kann, muss einen QR-Barcode (quadratischer Barcode) oder einen Barcode-Link enthalten. Seit 2017 müssen in Österreich alle Belege einen solchen QR-Barcode enthalten.


Diese Aufforderung erhalten Sie nur dann, wenn aus dem QR-Code nicht alle Informationen eingelesen werden konnten. Daher werden Sie nochmals aufgefordert, nur den QR-Code abzufotografieren. 

Bei Belegen, die tatsächlich keinen QR-Code enthalten bitte bei diesem Schritt nochmals den vollständigen Beleg fotografieren. 


Wenn auch danach der QR-Code nicht eingelesen werden konnte werden Sie aufgefordert, die Belegart, das Datum und den Betrag manuell einzugeben.