Falls Ihr Arbeitgeber die Akzeptanzpartner eingeschränkt hat finden Sie diese Information ebenfalls unter "Meine-dbonApp".
Mittagessen-Gutscheine dürfen ausschließlich in Gaststätten, die Speisen jeder Art anbieten, die an Ort und Stelle genossen werden können, eingelöst werden. Eine reine Handelstätigkeit fällt nicht darunter.
Betreibt ein Lebensmittelgeschäft, eine Bäckerei oder Fleischhauerei auch einen gastgewerblichen Betrieb, ist die Einlösung des Mittagessen-Gutscheines hier nur dann möglich, wenn der Gastgewerbebetrieb vom Handelsbetrieb organisatorisch und durch einen eigenen Verrechnungskreis (eigene Kassa für das Mittagessen) getrennt ist, sodass die Einlösung beim Gastgewerbebetrieb nachvollziehbar ist.